Typprüfung vor Ort als Einzellfallprüfung
Einzelraumfeuerungsanlagen die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, dürfen mit ein paar Ausnahmen nur weiterbetrieben werden, wenn sie folgende Grenzwerte einhalten können:
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Kohlenstoffmonoxid (CO): 4 Gramm je Kubikmeter.
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Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter.
Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder
durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden.
Die 1. BImSchV ermöglicht es in den folgenden Fällen, eine Feuerstätte für feste Brennstoffe ohne generelle Typprüfung eines Prüfinstituts weiter zu betreiben:
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Einzelraumfeuerungsanlagen für die keine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers vorliegt und die vor dem 22. März 2010 errichtet worden sind, können nach § 26 der 1. BImSchV weiterbetrieben werden, wenn eine Typprüfung vor Ort im Einzelfall erfolgreich durchgeführt wird.
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Grundöfen die ab dem 1. Januar 2015 ohne vorgefertigten typgeprüften Feuerraum und ohne Filter errichtet wurden, benötigen ebenfalls nach § 4, Abs. 5 eine Typprüfung vor Ort im Einzelfall.
Zur Überwachung von Einzelraumfeuerstätten ohne Typprüfung werden spezielle Messgeräte die mit dem Index "e" (= Einzelraumfeuerstätte) gekennzeichnet sind sowie eine besondere Fachkenntnis des messbeauftragten Schornsteinfegers benötigt.
Als Gütesiegel - zertifizierter Innungsfachbetrieb mit spezieller Zusatzqualifikation, führen wir "die Typprüfung vor Ort" an Ihrer Einzelraumfeuerstätte (Kachelofen, Kaminofen, Kaminkassette) zuverlässig und fachgerecht für Sie aus.
Laut der VDI 4207 Blatt 2, der für alle Messungen an Feuerstätten mit festen Brennstoffen geltenden Richtlinie, ist daher eine „besondere Fachkenntnis und Erfahrung“ für die Durchführung der Messungen an Einzelraumfeuerstätten erforderlich. Diese besondere Sachkunde - als Emissionsprüfstelle gem. VDI 4208 Blatt 1:2013-01 - haben wir nachgewiesen.
Die Preise hierzu erhalten Sie gerne auf Anfrage, für die Einhaltung der o.g. gesetzlichen Grenzwerte bei der Messung kann keine Garantie übernommen werden. Ferner behalten wir uns das Recht vor, Messanfragen unter Abwägung des "Kosten - Nutzen - Verhältnis" bzw. ohne Angabe von Gründen nicht durchzuführen.
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand.
Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gern ein konkretes Angebot.